Recht auf Kinderbildung und Kinderbetreuung | Herbstklausur der Landesregierung

In zehn Schritten zum Recht auf Kinderbildung und Kinderbetreuung: Ein solches Recht bedeutet, dass jedem Kind ein passender Platz vermittelt wird – im Wohnort, in der Region, entlang oder am Arbeitsort der Eltern. Nach der ersten Pilotphase mit Start Herbst 2024/25, soll das Recht auf Kinderbildung und Kinderbetreuung ab Herbst 2026 in ganz Tirol greifen. Damit wird Chancengleichheit für alle Kinder und Wahlfreiheit für die Eltern garantiert. Damit eine leistbare, ganzjährige, ganztätige und bedarfsorientierte Kinderbetreuung ab dem zweiten Lebensjahr möglich ist, wurden konkrete und machbare zehn Maßnahmen beschlossen, für die vorerst 50 Millionen Euro in die Hand genommen werden. 10-Schritte-Maßnahmenplan 1. Koordinierungsstellen und Pilotregionen einrichten 2. In Infrastruktur und Ausbau investieren 3. Dienst- und Besoldungsrecht attraktivieren 4. Imagekampagne zur Personalgewinnung 5. Bedarfserhebungen der Gemeinden auswerten 6. Ausbildungsplätze finanzieren 7. Betriebskinderbetreuung ausbauen 8. Tageselternbetreuung ausbauen 9. Finanzierungskonzept entwickeln 10. Verwaltung vereinfachen