Antrag und Unterlagen
Ein Ansuchen um die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Bewilligung ist grundsätzlich schriftlich einzubringen.
Welchen Inhalt muss ein Antrag haben?
Im Antrag sind die Art, die Lage und der Umfang des Vorhabens anzugeben.
Welche Unterlagen sind beizuschließen?
Dem Antrag ist, soweit es sich nicht um Pläne in Natura-2000-Gebieten handelt, der Nachweis des Eigentums am betroffenen Grundstück oder wenn der Antragsteller nicht Grundeigentümer ist, die Zustimmungserklärung des Grundeigentümers anzuschließen, es sei denn, es besteht die Möglichkeit der Enteignung oder Einräumung von Zwangsrechten.
Weiters sind dem Antrag in zweifacher Ausfertigung alle Unterlagen anzuschließen
a.) die für die Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens, insbesondere hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung von Natura-2000-Gebieten, des Landschaftsbildes, des Erholungswertes der Landschaft und des Naturhaushaltes erforderlich sind, wie Pläne, Skizzen, Beschreibungen, Pflanzen und tierkundliche Zustandserhebungen und dergleichen und
b.) aus denen erkennbar ist, wie Beeinträchtigungen der Interessen des Naturschutzes vermieden oder verringert werden können, wie landschaftspflegerische Begleitpläne, Bepflanzungspläne, Naturerhaltungspläne und dergleichen; bei Vorhaben, die Natura-2000-Gebiete erheblich beeinträchtigen können, sind im Antrag die Alternativen, einschließlich der so genannten „Null-Variante“ darzustellen, Ausgleichsmaßnahmen vorzuschlagen und die Zustimmung der Eigentümer der davon betroffenen Grundstücke oder der sonst hierüber Verfügungsberechtigten anzuschließen.
Zudem ist für den Fall, dass ein Vorhaben die Interessen des Naturschutzes beeinträchtigt, das Vorliegen der öffentlichen oder langfristigen öffentlichen Interessen bzw. die Interessen bezüglich der Natura-2000-Gebiete glaubhaft zu machen und sind entsprechende Unterlagen vorzulegen.