Badegewässerüberwachung in der EU
Die Europäische Union (EU) trägt für den Schutz der Umweltqualität und der menschlichen Gesundheit Sorge. Aus diesem Grund wurden zur Sicherstellung der Badegewässerqualität Regeln für die Überwachung, Bewertung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung der Badegewässer hinsichtlich ihrer Qualität sowie die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität festgelegt.
Ziel der Badegewässerüberwachung ist es, die Verschmutzung von Badegewässern zu verringern und zu verhindern, sowie die europäischen Bürgerinnen und Bürger über den Grad der Wasserverschmutzung von Badegewässern zu informieren.
Nach der Richtlinie 2006/7/EG über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung sind alle Mitgliedstaaten zur Überwachung der Qualität ihrer jeweiligen Küsten- und Binnengewässer nach bestimmten, von der EU festgelegten Kriterien verpflichtet.
Jeder Mitgliedstaat bestimmt jährlich alle Badegewässer auf seinem Gebiet und legt die Dauer der Badesaison fest. Weiters ist für jedes Badegewässer ein Profil zu erstellen und die Öffentlichkeit zu informieren.
Die Badegewässerüberwachung erfolgt an der Stelle eines Badegewässers, die am häufigsten von den Badenden frequentiert wird oder an der die größte Verschmutzungsgefahr besteht. Kurz vor Beginn der jeweiligen Badesaison ist an jedem Badegewässer eine Wasserprobe zu entnehmen und zu untersuchen. Während der Badesaison sind mit der vorgenannten Probe insgesamt mindestens 5 Proben zu nehmen und zu analysieren. Die Probenahmen sind gleichmäßig über die gesamte Badesaison zu verteilen, wobei zwischen den Probenahmen nicht mehr als ein Monat liegen darf.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union informieren die Europäische Kommission über die Ergebnisse ihrer Überwachung sowie über die Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Sicherung der Qualität der Badegewässer.
Die Bewertung der Badegewässerqualität durch die Mitgliedstaaten erfolgt für jedes Badegewässer nach dem Ende jeder Badesaison. Grundlage für diese Bewertung sind die Datensätze mit den mikrobiologischen Daten, die bei den Untersuchungen der jeweiligen Badesaison sowie der drei vorausgegangenen Badesaisonen erhoben wurden. Die Mitgliedstaaten nehmen anschließend eine Einstufung der Badegewässerqualität in "ausgezeichnet", "gut", "ausreichend" und "mangelhaft" vor.
Das Ergebnis dieser Überprüfungen findet Eingang in den jährlichen Bericht der Europäische Kommission. Der EU-Badegewässerbericht 2024 für die Badesaison 2023 wurde am 28.05.2024 veröffentlicht. In diesem Bericht belegt Österreich den zweitenPlatz. 96,79 Prozent der 260 in der Badesaison 2023 untersuchten österreichischen Badegewässer wurden als "ausgezeichnet" eingestuft.