Schiffsführung auf Binnengewässern
Für die selbständige Führung von Motorfahrzeugen mit mehr als 4,4 KW Motorleistung
- Information
- Liste der sachverständigen Ärzte
- Formular ärztliches Gutachten zum Farbunterscheidungsvermögen
- Antragsformular
- Prüfungstermine
- Fahrpraxisbestätigung
- Ausbildung (in einer Schiffsführerschule)
- Eine Ausbildung von Schiffsführern dürfen nur solche Schulen vornehmen, die auch eine entsprechende Bewilligung (der Tiroler Schifffahrtsbehörde) besitzen.
- Internationales Zertifikat für Fahrten im Ausland
- Für Fahrten auf Binnengewässern im EU Ausland empfehlen wir allen Besitzern von österr. Motorbootführerscheinen sich noch zusätzlich ein intern. Zertifikat ausstellen zu lassen!
- Umschreibung von älteren Schiffsführerpatenten (Keine Verpflichtung zur Umschreibung!)
Inhaber von älteren Schiffsführerpatenten (grüne /blaue Ausweise) können ihr Patent nunmehr ganz problemlos auf eine handliche Scheckkarte umschreiben zu lassen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich Bitte an:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abt. Verkehrs- und Seilbahnrecht, FB Fahrzeugtechnik
Valiergasse 1, 1.Stock, Zi. 111
6020 Innsbruck
Telefon:+43(0)512/508-3663
Fax: +43(0)512/508-3665
E-Mail:fahrzeugtechnik@tirol.gv.at
Wir sind für Sie da:
- Montag - Freitag; 08.30 - 12.00 Uhr
- Nachmittags nach Vereinbarung
- Stadtplan Innsbruck