Förderung von Gemeinden zur Errichtung passiver Breitbandinfrastrukturen
Gegenstand der Förderung:
Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung von Gemeinden bei der Errichtung von passiver Breitbandinfrastruktur für Glasfasernetze, sofern im entsprechenden Gebiet oder in den entsprechenden Gebieten noch keine ausreichende gigabitfähige Breitbandinfrastruktur vorhanden ist. Zu der dadurch geschaffenen passiven Breitbandinfrastruktur wird ein offener und diskriminierungsfreier Zugang gegen ein angemessenes Entgelt gewährt.
Breitband Austria 2030: OpenNet:
Grundsätzlich ist die Förderung des Bundes „Breitband Austria 2030: OpenNet“ in Anspruch zu nehmen.
Fördernehmer*innen:
Fördernehmer*innen können Tiroler Gemeinden, Kooperationen von Tiroler Gemeinden und Tiroler Gemeindeverbände sein. In besonders begründeten Fällen können auch öffentliche Unternehmen, die sich im mehrheitlichen Eigentum von Gemeinden befinden, Fördernehmer*in sein, sofern sie ausschließlich Netzbereitsteller*in und keine Netzbetreiber*in und / oder Diensteanbieter*in ist.
Art und Ausmaß der Förderung:
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 50 % der förderbaren Kosten.
Geltungsdauer:
Diese Richtlinie des Landes Tirol tritt am 01.01.2014 in Kraft und gilt bis einschließlich 30.06.2029. Die Anträge müssen spätestens am 31.12.2028 bei der Förderstelle eingelangt sein.
Antrag:
Abrechnung:
Rechnungszusammenstellung
Mitarbeiterstunden Übersicht
Tätigkeistnachweis pro Mitarbeiter
Projektbericht
Abrechnungsleitfaden
Richtlinien:
Richtlinie Förderung von Gemeinden
Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol
Leitfaden zur Erstellung der BFK-Geodaten
AnsprechpartnerInnen:
Die zuständigen Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung sind Ing. Helmut Heis, Ing. Martin Paregger und Ing. Maria Hochenegger.