Energiekennzahlen
Der Nachweis erfolgt über den Heizwärmebedarf (HWB) oder über den Gesamtenergieeffizienz- Faktor (fGEE). Entweder errichtet man ein sehr gut gedämmtes Haus oder installiert — bei guter Dämmung — eine ökologische Haustechnik (z.B. Solar, Photovoltaik).
Nachweis über HWB | Nachweis über fGEE | |
---|---|---|
HWB Ref,RK [kWh/m²a] | 10 x (1 + 3,0 / ℓc) | 13 x (1 + 3,0 / ℓc) |
fGEE,RK,max | - | 0,75 |
Die Berechnung der Energiekennzahlen hat grundsätzlich nach den Bestimmungen der TBO 2022 i.d.g.F. zu erfolgen. Der Energieausweis ist von qualifizierten und befugten Personen auszustellen.
Bei der Errichtung einer Wohnung durch Zu- oder Umbau (z. B. durch den Einbau einer Wohnung in einen Dachboden) kann von der Einhaltung der Anforderungen an die Energiekennzahlen Abstand genommen werden, wenn nachfolgende U-Werte der Hauptbauteile nachgewiesen werden:
Dach bzw. Decke gegen Außenluft und Dachräume | ≤ 0,13 W/m²K |
Wände gegen Außenluft und Dachräume | ≤ 0,15 W/m²K |
Fußböden und Wände gegen Keller oder Erdreich | ≤ 0,25 W/m²K |
Fenster bei Tausch des ganzen Elementes (Rahmen und Glas) | ≤ 0,90 W/m²K |