Finanzierung
- Die Finanzierung muss gesichert sein und kann durch Eigenmittel, eigene Arbeitsleistungen, Kredite einer Bausparkasse oder der Wohnbauinvestitionsbank oder sonstige (Hypothekar)Kredite erfolgen.
- Für sonstige (Hypothekar)Kredite gilt:
- Kredit mit fixem Zinssatz über die Dauer von mindestens 10 Jahren
- Kredit mit variablem Zinssatz
Der Sollzinssatz darf höchstens 1,75% über dem 3-Monats-Euribor, kaufmännisch gerundet auf die zweite Dezimalstelle liegen. Es muss eine vierteljährliche Zinsanpassung (1. Jänner, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober) vereinbart sein. Grundlage der Zinsanpassung: 3-Monats-Euribor, einen Bankarbeitstag vor dem jeweiligen Anpassungszeitpunkt.
Eigenheim/Ersterwerb einer Wohnung: Die Laufzeit des Hypothekarkredits muss mindestens 10 Jahre betragen.
Vorrangige Hypothekarkredite sind mittels Festbetragshypothek zu besichern.
Ein Eigenmittelnachweis (mind. 5% der Gesamtbaukosten) ist nur bei der Errichtung oder beim Ersterwerb von Wohnungen in verdichteter Bauweise erforderlich.