ID Austria - Handy-Signatur
Die Handy-Signatur bzw. ID Austria (Weiterentwicklung der Handy-Signatur, die diese zukünftig ersetzen und damit schrittweise ablösen wird) dient als digitaler Identitätsnachweis, mit dem rund 200 digitale Services der Republik Österreich genutzt werden können – zum Beispiel:
- Amtswege online erledigen
- ArbeitnehmerInnenveranlagung bei FinanzOnline
- Online-Formulare (mit rechtsgültiger Unterschrift) bundesweit und des Landes Tirol
- Online-Services der österreichischen Sozialversicherungsträger
- Digitale Ausweise (derzeit Führerschein) | Informationsblatt
Was ist die Handy-Signatur bzw. die ID Austria?
Sowohl bei der Handy-Signatur als auch bei der ID Austria handelt es sich um
- eine persönliche Unterschrift
- und eine eindeutige digitale Identifikation im Internet
Die ID Austria ist die Nachfolge der Handy-Signatur. Bei der ID Austria sind – im Vergleich zur Handy-Signatur – noch mehr Eigenschaften hinterlegt, zum Beispiel welche Staatsbürgerschaft der/die BürgerIn hat oder ob ein Führerschein vorhanden ist.
Die Bereitstellung dieser Daten erfolgt aus behördlichen Registern. Das heißt, dass keine zusätzlichen Informationen bekannt gegeben werden müssen. Es wird auf jene Daten zurückgegriffen, die der Behörde bereits bekannt sind.Das hat auch einige Vorteile wie beispielsweise
- die automatische Namensänderung in der ID Austria bei Änderung eines behördlichen Dokuments (Vergleich Handy-Signatur: Hier war es bei Namensänderungen nötig, eine neue Handy-Signatur ausstellen zu lassen.) oder
- der digitale Führerschein bzw. künftig auch weitere digitale Ausweise.
Wie erfolgt der Umstieg von der Handy-Signatur zur ID Austria?
Der Umstieg ist abhängig davon, ob bereits eine Handy-Signatur vorhanden ist bzw. ob diese von einer Behörde oder von anderen DienstleisterInnen ausgestellt wurde:
Behördlich ausgestellte Handy-Signaturen werden ausgestellt durch:
- Bezirkshauptmannschaften
- Stadtmagistrat
- Gemeinden
- Impfzentren
Nicht behördlich ausgestellte Handy-Signaturen werden ausgestellt durch:
- Sozialversicherungsanstalten ("Krankenkassen")
- Handyshops
- Banken
- Ärztekammer
- Wirtschaftskammer
Bitte wählen Sie:
Ausstellung der ID Austria – Erstregistrierung (keine Handy-Signatur)
Bei Ihrer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde können Sie mit den folgenden Unterlagen Ihre ID Austria beantragen (auch im Zuge einer Neuausstellung des Reisepasses möglich):
- aktuelles Passfoto (max. 6 Monate alt)
- gültiger Lichtbildausweis
- Smartphone mit App „Digitales Amt“ in aktuellster Version
- aktivierter Fingerabdruck oder Gesichtserkennung am Smartphone (optional FIDO2 oder A-Trust Signatur App mit Geräte-PIN)
Umstieg von einer behördlich ausgestellten Handy-Signatur auf die ID Austria
Benötigt werden:
- Smartphone mit App „Digitales Amt“ in aktuellster Version
- Aktivierter Fingerabdruck oder Gesichtserkennung am Smartphone (optional FIDO2 oder A-Trust Signatur App mit Geräte-PIN)
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
Der Umstieg kann selbstständig über die App „Digitales Amt“ durchgeführt werden, eine weitere Identitätsfeststellung bei einer Behörde ist somit nicht mehr notwendig. Für den Umstieg wird auch eine Videoanleitung zur Verfügung gestellt.
Umstieg von einer behördlich ausgestellten Handy-Signatur auf die ID Austria
Benötigt werden:
- Smartphone mit App „Digitales Amt“ in aktuellster Version
- Aktivierter Fingerabdruck oder Gesichtserkennung am Smartphone (optional FIDO2 oder A-Trust Signatur App mit Geräte-PIN)
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
Der Umstieg kann selbstständig über die App „Digitales Amt“ durchgeführt werden, eine weitere Identitätsfeststellung bei einer Behörde ist somit nicht mehr notwendig. Für den Umstieg wird auch eine Videoanleitung zur Verfügung gestellt.