Mein Wald
Servicebeschreibung
Im Service „Mein Wald“ sind Daten rund um den eigenen Wald abrufbar. Es stehen die Grundstücksflächen, eine Karte sowie die im eigenen Wald durchgeführten Maßnahmen zur Einsicht zur Verfügung.
Die Nutzung des Service ist nicht verpflichtend und ersetzt nicht die sonst üblichen Wege für den Parteienverkehr mit der Behörde. Der Service ist ein zusätzliches Angebot des Amtes der Tiroler Landesregierung.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Service
Privatpersonen
Privatpersonen benötigen für die Teilnahme eine ID Austria.
Unternehmen
MitarbeiterInnen von Unternehmen können am Service teilnehmen, wenn sie einen personifizierten Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) besitzen. Es ist notwendig, dass USP-AdministratorInnen die MitarbeiterInnen im USP entsprechend berechtigen. Dies erfolgt im Bereich Administration unter „Verfahrensrechte verwalten“.
Für den Service "Mein Wald" steht Ihnen unter der Rubrik "Digital Service Tirol" das Verfahrensrecht „Mein Wald Waldbesitzer“ zur Verfügung. Dieses berechtigt Sie auf alle Daten des Waldbetriebs zuzugreifen.
Digital Service Tirol stellt Ihnen eine bebilderte Anleitung zum Verwalten von Verfahrensrechten im USP zur Vefügung.
Einstieg in den Service
Informationen über den Einstieg auf Digital Service Tirol finden Sie auf unserer Seite Häufig gestellte Fragen.
Bei einer Erstanmeldung müssen Sie die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Danach gelangen Sie zur Übersicht von Digital Service Tirol. Hier werden Ihnen für alle Services, die Ihnen die Plattform zur Verfügung stellt, und für die Sie berechtigt sind, Boxen dargestellt.
Um den Service "Mein Wald" zu öffnen, klicken Sie auf die entsprechende Box.
Mein Wald im Detail
Nach dem Einstieg in den Service erhalten Sie entweder eine Auflistung Ihrer Betriebe, wenn Sie in mehr als einem Betrieb EigentümerIn sind. Wählen Sie mit Klick auf den Betriebsnamen den gewünschten Betrieb aus. Sie gelangen dann in den Übersichtsbereich des Betriebes.
Sind Sie EigentümerIn eines Betriebes gelangen Sie direkt in den Übersichtsbereich.
Begriffserklärungen zu Fachbegriffen finden sich gesammelt im nächsten Kapitel.
Unter der Menüleiste werden Ihnen unterschiedliche Register angezeigt, die in den folgenden Kapiteln erläutert werden.
Übersicht
Stammdaten
Unter dem Menüpunkt Stammdaten finden Sie eine gesammelte Aufstellung aller zu diesem Waldbetrieb gehörigen Stammdaten sowie der Stammdaten zu Ihrer Person.
Die Stammdaten beinhalten die Grunddaten sowie die Eigentümerdaten des Betriebes (Name, Anschrift,..) und wenn vorhanden Daten zum Waldwirtschaftsplan. Unter Eigentümer laut Grundbuch finden sich Daten aus dem B-Blatt (Name, Adresse, EZ). Die Personen werden unter Eigentümer des Waldbetriebs übernommen. Die Adressen stammen aus dem Zentralen Melderegister oder dem Adressregister. Daher können sie von den Adressen des Grundbuchs abweichen. Der Grundbuchsdatenstand wird halbjährlich aktualisiert und kann daher vom aktuellen Grundbuchsstand abweichen.
Darunter finden sich die Stammdaten Ihrer Person. Wir sind laufend bemüht, die Daten aktuell zu halten. Sollten hier Daten nicht mehr aktuell sein, wenden Sie sich bitte an den örtlichen Waldaufseher oder die zuständige Bezirksforstinspektion und Ersuchen diese um Richtigstellung.
Unter Waldwirtschaftspläne wird einerseits die Laufzeit des Plans sowie der „Operatsleiter“ (verantwortlicher Ersteller) angegeben. Der Textteil des Waldwirtschaftsplanes kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Die darunterliegenden Zeilen zeigen die Betriebsklassen sowie die im Waldwirtschaftsplan festgesetzte Nutzungsmenge pro Jahr (getrennt in Endnutzung und Vornutzung), den insgesamt offenen Hiebsatz (noch offene Nutzungsmenge für die gesamte Restlaufzeit des Wirtschaftsplanes), den bei den Aufnahmen gemessenen und berechneten Vorrat sowie Zuwachs, die Ertragswaldfläche und die festgelegte Umtriebszeit an.
Grundstückskarte
Im Ebenenbaum stehen folgende Themen zur Verfügung:
- Die betriebseignenen Maßnahmen sind ab 2019 alle mit einem Punkt verortet und in der Karte ersichtlich. Es gibt Maßnahmen (Nutzung ohne Fällungsantrag), die historisch bedingt nicht verortet wurden und kein Punkt verfügbar ist.
- Waldkategorien:
- Wirtschaftswald
- Wirtschaftswald mit mittlerer Schutzfunktion
- Schutzwald
- Waldentwicklungsplan des Bundesministeriums (Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungsfunktion). Informationen zum Waldentwicklungsplan finden Sie unter www.waldentwicklungsplan.at
- Bannwald: Bestände deren Bewirtschaftung auf den Bannzweck abzustimmen sind (§ 27 Forstgesetz 1975).
- Waldtypen: Die Waldtypisierung ist ein Modell zur Bestimmung der standörtlich potentiellen Waldgesellschaft. Hier finden Sie auch Empfehlungen zur Baumartenwahl in Ihrem Waldstandort. Nähere Informationen unter www.tirol.gv.at/umwelt/wald/schutzwald/waldtypisierung
- Boden/Substrat: Die Substratkartierung erfolgte im Zuge der Erstellung der Waldtypisierung. Nähere Informationen dazu finden Sie ebenfalls unter obigem Link.
- Biotope: Biotopkartierung Tirol. Nähere Informationen zum Kartierschlüssel findet man auf der Seite www.tirol.gv.at/umwelt/naturschutz/publikationen
- Wuchsklassen: Nur bei Betrieben mit Waldwirtschaftsplänen. Die Wuchsklassen beziehen sich auf die jeweilige Bestandesphase (von Blöße bis Altholz).
- Betriebsklassen: Nur bei Betrieben mit Waldwirtschaftsplänen. Die Betriebsklasse ist eine flächige Einheit, die ähnlichen Bewirtschaftungs- und Wuchsbedingungen unterliegt. Sie wird durch den Operatsleiter in Abstimmung mit der Bezirksforstinspektion festgelegt.
- Straßen Befahrbarkeit aus dem Wegegraphen (Abteilung Geoinformation, Land Tirol)
- Höhenstufen: nach Waldtypisierung
- Baumhöhen: Modell gerechnet aus Laserscandaten
- Forstliche Wuchsgebiete: Einteilung von Österreich nach unterschiedlichen klimatischen Gesichtspunkten. Nähere Informationen unter bfw.ac.at/rz/bfwcms.web?dok=1144
Unter dem Ebenenbaum können für die ausgewählten Themen die Legendeneinträge abgefragt werden. Zusätzlich können Sie unter Kartenansicht die Hintergründe ändern (Geländemodell, Orthofoto, Basiskarte).
Grundstücksliste
Grundstücksdetails
Unter Grundstücksdetails sind nähere Informationen zum Grundstück aufgelistet. Rechts wird das Grundstück auf der Karte angezeigt.
Sind auf dem Grundstück Maßnahmen durchgeführt worden oder in Arbeit, sind diese unter Maßnahmen aufgelistet. Um nähere Informationen zur Maßnahme zu erhalten, gelangt man durch Klick auf die Maßnahme wiederum in die Detailansicht der Maßnahme.
Maßnahmen
Bei Nutzungen, die eine bewilligungspflichtige Fällung darstellen sind auch die Details des Fällungsantrages, die Auflagen - wenn vorhanden - sowie der Bescheid abrufbar.
Handelt es sich um eine Maßnahme mit Holznutzung, so wird am Ende der Seite auch das Abmaß (die genutzte Holzmenge) angezeigt.
Anfragen
Im Menüpunkt Anfrage finden Sie Ihre Anfragen an den zuständigen Waldaufseher. Dort können Sie eine bestehende Anfrage öffnen oder eine neue Anfrage starten. Die Anfrage wird in einer Chat-Darstellung angezeigt, in der Sie Ihre sowie die Nachrichten des Waldaufsehers zu einer Anfrage sehen. Sollten in einer Gemeinde zwei Waldaufseher angestellt sein, erhalten beide die Nachricht. Im Bereich Dateien kann man Dateien anhängen.
Über die Antwort des Waldaufsehers erhalten Sie ein E-Mail an das von Ihnen angegebene E-Mail-Postfach. Um die Nachricht einzusehen müssen Sie wiederum in "Mein Wald" einsteigen.
Begriffserklärungen
Die im Service verwendeten Begriffe sind häufig forstliche Fachbegriffe. Zum Teil wurde versucht, die fachlichen Begriffe mit einfachen Worten zu umschreiben, um sie auch für Laien verständlich zu machen.
Was versteht man unter Maßnahmen?
Mit Maßnahmen sind Tätigkeiten gemeint, die im Wald durchgeführt werden. Maßnahmen sind zum Beispiel
- Aufforstungen
- Pflegemaßnahmen (Jungwuchspflege, Dickungspflege, etc.),
- Fällungen etc.
Was versteht man unter Abmaß?
Darunter versteht man die gemessene Holzmenge (Derbholz). Die verwendete Einheit ist in den meisten Fällen der sogenannte Festmeter. Ein Festmeter entspricht einem Kubikmeter. Man unterscheidet in der Forstwirtschaft zwischen Vorratsfestmeter (vfm) und Erntefestmeter (efm). Der Vorratsfestmeter misst den Baum mit Rinde. Die Äste und das Reisig sowie der Wurzelanlauf werden dabei nicht berücksichtigt. Beim Erntefestmeter wird der Baumstamm ohne Rinde gemessen, so erfolgt in den meisten Fällen auch die Verrechnung.
Weitere Einheiten sind:
- Raummeter (z.B. Brennholzstapel)
- Schüttraummeter (z.B. Hackgut)
- Atrotonne (z.B. Hackgut)
Diese Einheiten werden in Festmeter umgerechnet.
Was versteht man unter Umtriebszeit?
Die Umtriebszeit wird bei der Erstellung eines Waldwirtschaftsplanes für die nach forstlichen Kriterien zusammengefassten räumlichen Betriebseinheiten (Betriebsklassen) festgelegt. Dieser richtet sich danach, wie lange es dauert, bis ein Bestand erntereif ist. Die Umtriebszeit kann in gutwüchsigen tieferen Lagen 100 Jahre oder weniger betragen. Im Tiroler Bergwald mit raueren klimatischen Bedingungen sind Umtriebszeiten von 130 Jahren und mehr die Norm.
Was versteht man unter Ertragswald?
Als Ertragswald wird ein Wald bezeichnet, in welchem eine nachhaltige Nutzung möglich ist. Die Ausscheidung wird von forstfachlichen Gutachtern der Behörde vorgenommen. Wald außer Ertrag kennzeichnet sich z.B: durch eine Umtriebszeit von über 200 Jahren, keine Zugänglichkeit zur Fläche, Lawinenbahnen, etc.
Was versteht man unter Schutzwald?
Die genaue Definition findet sich in § 21 Forstgesetz 1975. Man unterscheidet den Standortschutzwald und den Objektschutzwald. Der Standortschutzwald schützt grob formuliert sich selbst. Der Objektschutzwald schützt menschliche Infrastruktur vor diversen Naturgefahren. Im Schutzwald unterliegt der Eigentümer verschiedenen Nutzungsbeschränkungen, welche ebenfalls im Forstgesetz bzw. der Tiroler Waldordnung zu finden sind.
Begriffserklärung zu den verschiedenen Maßnahmen
- Aufforstung:
- aktives Setzen von Pflanzen (keine Naturverjüngung)
- Nachbesserung:
- Nachsetzen von Pflanzen ein oder mehrere Jahre nach der Aufforstung, wenn auf genutzten Flächen zu wenige Pflanzen wachsen. Damit wieder ein geschlossener Waldbestand entsteht.
- Jungwuchspflege:
- Es wird um die jungen Bäume herum das Gras bzw. hohe Pflanzen (z.B. Brombeeren,…) gemäht, damit die Bäume genug Licht und Nährstoffe bekommen.
- Dickungspflege / Durchforstung ohne Holzanfall:
- Bei der Dickungspflege werden in zu dichten Beständen einzelne Bäume herausgeschnitten, damit die anderen Pflanzen wieder mehr Nährstoffe und Licht bekommen. Das Ziel ist eine Mischungs- und Standraumregulierung.
- Vornutzung / Durchforstung mit Holzanfall:
- Von einer Durchforstung spricht man, wenn die Bäume bereits etwas stärker sind, sie sollen aber nicht dicker als 20 cm Brusthöhendurchmesser (1,30m) bzw. höher als 20m sein. Es werden nach Stabilitäts- und Qualitätskriterien einzelne Bäume gefällt, damit für die verbleibenden Bäume mehr Licht, Wasser und Nährstoffe zur Verfügung stehen. Diese Bäume werden dann stabiler und sind somit auch gegen Sturmereignisse besser geschützt. Die verbleibenden Bäume nehmen den entstehenden Freiraum ein. Es fällt nicht so viel Licht auf den Boden, dass sich eine Verjüngung einstellt.
- Endnutzung:
- Bei der Endnutzung werden alte Bestände genutzt, damit auf der Fläche wieder ein neuer junger Wald entstehen kann. Es gibt verschiedene Arten der Endnutzung, die als Nutzungsverfahren bezeichnet werden. ACHTUNG: Nach einer Endnutzung bleibt der zum Teil „kahle“ Boden laut Gesetz Wald und muss auch nach forstgesetzlichen Bestimmungen wieder aufgeforstet werden. Im Gegensatz dazu spricht man von einer Rodung, wenn der Waldboden für andere Zwecke verwendet wird, z.B. ein Mountainbikeweg, eine landwirtschaftliche Nutzfläche, etc.. Für eine Rodung muss man einen Rodungsantrag bei der Behörde einbringen. Diese zwei Begrifflichkeiten sind somit nicht zu verwechseln.
- Nutzung ohne Fällungsantrag:
- Für Kleinmengen unter 50 efm, wenn also über das Jahr verteilt nur einzelne Bäume genutzt werden, gibt es diese Sondermaßnahme. Hier ist keine Fällungsgenehmigung und somit auch kein Antrag bei der Behörde notwendig. Der Waldaufseher muss alle genutzten Holzmengen (auch Kleinmengen) erfassen, da jegliches genutzte Holz für Kontroll- und Statistikzwecke (§ 171 ForstG) erhoben werden muss. In manchen Gebieten wird diese Maßnahme auch für die Losteile, sprich der Verlosung von Rechtholz an Mitglieder der Agrargemeinschaft, verwendet.
- Schadholz:
- Nutzungen, die auf Schadereignisse zurückzuführen sind, z.B. Windwurf, Käferbefall, etc.. Für diese Maßnahme braucht es naturgemäß keine Fällungsbewilligung. Sie sind daher als Schadholz-Maßnahme in der Walddatenbank zu erfassen.
- Forstschutzmaßnahmen:
- Unter den Begriff fallen mehrere verschiedene Maßnahmen, wie z.B. Rüsselkäferbekämpfung, Mulchen, etc.. Die Erfassung dieser Maßnahmen kann sich auch ändern. Alle hier zu erfassenden Maßnahmen sind im "Forstlichen Förderkatalog" nachzuschlagen (Forstschutzmaßnahmen mit Verortung).
- Aufräumarbeiten-Holz vor Ort belassen:
- Holz, welches bei Schadereignissen anfällt und das im Bestand verbleibt, wird mit dieser Maßnahme erfasst.
- Kleinzaun / Wildzaun / Weidezaun:
- Wenn Zäune aufgrund diverser Anforderungen errichtet werden, werden sie in der Walddatenbank Tirol erfasst.
- Schnee- & Steinschlagberuhigung:
- Zum Schutz vor Schneeschub und Steinschlag erfolgt eine Verpflockung auf Jungwuchsflächen.
Fragen und Antworten
- Warum bin ich als WaldbesitzerIn mit meinen Daten im Service "Mein Wald" erfasst?
- Die Tiroler Waldordnung bildet die rechtliche Grundlage für die Erfassung der Daten von WaldbesitzerInnen in ganz Tirol in der sogenannten Walddatenbank. Näher geregelt, welche Daten erfasst werden müssen, finden sich in der Verordnung der Landesregierung vom 03. April 2018 über die Walddatenbank. "Mein Wald" ermöglicht nun, WaldbesitzerInnen die über sie erfassten und verwalteten Daten der Walddatenbank einzusehen. Alle der Datenverarbeitung in der Walddatenbank zugrunde liegenden Rechtsmaterien sind Art. 6 (1) c und e DSGVO, § 70 Tiroler Waldordnung 2005, Verordnung des Landeshauptmannes über die Walddatenbank, Verordnung des Landeshauptmannes über die Geschäftsordnung der Forsttagsatzungskommission, Forstgesetz 1975, Holzhandelsüberwachungsgesetz (HolzHÜG).
- Wer kann die über mich und meine Maßnahmen gespeicherten Daten in der Walddatenbank Tirol sehen?
- Die Walddatenbank unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Kriterien. Die genauen Inhalte finden Sie auf der Seite Liste der Datenverarbeitung nach DSGVO. Sucht man nach Walddatenbank Tirol und klickt links auf das Listensymbol erhält man die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Walddatenbank Tirol. Die Daten ihrer Person und ihres Waldbetriebes können nur vom zuständigen Waldaufseher und der zuständigen Bezirksforstinspektion eingesehen werden. Diese können Daten in ihrem Wirkungsbereich verarbeiten und teilweise übermitteln. Dies ist in § 70 Tiroler Waldordnung genau festgelegt, z.B. darf die Gemeinde zur Vorschreibung der Waldumlage die Kontaktdaten von den in ihrer Gemeinde wohnenden WaldbesitzerInnen erhalten. Von der anweisenden Förderstelle können geförderte Maßnahmen eingesehen werden. Aufgrund der Verschwiegenheitspflicht dürfen keine Informationen Ihrer Daten an Außenstehende weitergegeben werden. Ihre Daten sind aufgrund dieser Bestimmungen sicher aufbewahrt und vor Missbrauch geschützt.
- Habe ich ein Recht auf Löschung meiner erfassten Daten?
- Aufgrund der Tiroler Waldordnung sowie der Verordnung über die Walddatenbank und weiterer Rechtsmaterien (ForstG, HolzHÜG) ist die Erfassung vieler Maßnahmen im Wald laut Gesetz verpflichtend. Zum Beispiel ist über ein Ansuchen für bewilligungspflichtige Fällungen ein Bescheid seitens der Forsttagsatzungskommission zu erlassen. Die Erfassung der korrekten Adressdaten ist daher gesetzlich verpflichtend, um die korrekte Bescheidzustellung gewährleisten zu können. Auch die gesetzten Maßnahmen im Wald sind laut gesetzlichen Vorgaben verpflichtend zu erfassen. Alle nicht mehr benötigten Daten werden in der Walddatenbank automatisch gelöscht bzw. anonymisiert. Sind Sie kein(e) WaldbesitzerIn mehr (z.B. wegen Umwidmung einer Fläche) und Sie finden sich immer noch in "Mein Wald" können Sie beim zuständigen Waldaufseher oder in der Bezirksforstinspektion beantragen, dass Ihre Daten in der Walddatenbank gelöscht werden.
- Warum sehe ich nur die in meinem Wald getätigten Maßnahmen der letzten zehn Jahre?
- Nach zehn Jahren besteht bei fast allen Maßnahmen keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung mehr. Daher werden diese Daten anonymisiert und können nicht mehr eingesehen werden. Eine Ausnahme bilden hier bewilligungspflichtige Fällungen, die allein aufgrund der Wiederbewaldung länger aufbewahrt werden müssen und andere Nutzungen, welche nach 10 Jahren noch nicht gesichert verjüngt sind (eine gesicherte Verjüngung ist über mindestens drei Wachstumsperioden angewachsen, weist die nötige Pflanzenzahl auf und es besteht keine Gefährdung der weiteren Entwicklung; § 13 Abs. 8 Forstgesetz). Eine weitere Ausnahme besteht bei agrargemeinschaftlichen Betrieben (lt. § 33 TFLG), welche schon aufgrund der Verpflichtung zur Führung der Wirtschaftspläne eine längere Aufbewahrungsdauer haben müssen.
- Warum sehe ich manche Tätigkeiten im Wald nicht, wie zum Beispiel die Vorlage von Fangbäumen?
- Es gibt Maßnahmen im Wald, die nicht erfasst werden müssen, weil es entweder keine gesetzliche Grundlage gibt oder kein Punkt für die Förderung angezeigt werden muss. Solche Maßnahmen werden daher nicht in der Walddatenbank erfasst.
- Warum sehe ich nicht, ob ich eine Förderung für die gesetzte Maßnahme erhalten habe?
- Alle Förderungen werden in der sogenannten "Förderanwendung Internet" (kurz FAI) erfasst. Dieses System ist eine eigene Anwendung und getrennt von der Walddatenbank. Die Förderstelle erhält lediglich die Verortung der Maßnahme aus der Walddatenbank, um ausgezahlte Förderungen in der Natur kontrollieren zu können. Es sind daher keine Informationen zu Förderungen in "Mein Wald" sichtbar. Gewisse Maßnahmen, wie z.B. Zäune oder Forstschutzmaßnahmen werden in der Walddatenbank nur erfasst, damit die Förderanwendung Internet die Information über die Verortung erhält.
Kontakt
Bei Fragen zu Anmeldung und Nutzung des USP wenden Sie sich bitte an das USP Service Center.
Bei Fragen zu forstlichen Maßnahmen und Ihren Stammdaten wenden Sie sich bitte an den örtlich zuständigen Waldaufseher bzw. die zuständige Bezirksforstinspektion. Bei allgemeinen und technischen Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt der Tiroler Landesregierung - Gruppe Forst, Abteilung Forstplanung.
Allgemeine Kontaktinformationen des Landes finden Sie auf der Seite Service und Kontakt.
Lob und Kritik zum Service bringen Sie bitte über das Amt der Tiroler Landesregierung – Sachgebiet Innenrevision und IT ein.