Geschäftsgegenstände
In der Geschäftsordnung des Tiroler Landtages wird geregelt, was im Landtag behandelt werden darf. Geschäftsgegenstande des Landtages sind Verhandlungsgegenstände und Wahlen.
Darunter fallen folgende Verhandlungsgegenstände:
- Selbstständige Anträge von Abgeordneten
- Anträge von Ausschüssen
- Regierungsvorlagen
- Volksbegehren
- Ersuchen um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung von Abgeordneten
- Anfragen und Anfragebeantwortungen
- Berichte des Finanzkontrollausschusses
- Berichte des Rechnungshofes
- Jahresberichte der Landesvolksanwältin/des Landesvolksanwaltes
- Berichte von Untersuchungsausschüssen
- Regierungserklärungen
- Themenvorschläge für die Aktuelle Stunde
- Verlangen nach Begründung der Verweigerung der Akteneinsicht
- Abberufung der Landesvolksanwältin/des Landesvolksanwaltes und der Landesrechnungshofdirektorin/des Landesrechnungshofdirektors
- Petitionen
- Berichte des Landesrechnungshofes
- Berichte der Volksanwaltschaft
- Mündliche Berichte der Landeshauptfrau/des Landeshauptmannes
- Misstrauensanträge gegen die Landesregierung oder gegen einzelne Mitglieder
Außerdem werden zu verschiedenen Bereichen Wahlen abgehalten, zum Beispiel jene der Landesrechnungshofsdirektorin/des Landesrechnungshofsdirektors oder der Landesvolksanwältin/des Landesvolksanwaltes.
Nähere Ausführungen zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen und Wahlen finden Sie in der Geschäftsordnung des Tiroler Landtages.