Sicherung des Sport-Erholungsgrundangebots
In der gegenständlichen Förderung zur Verbesserung des Sport-Erholungsgrundangebotes wird nur frei zugängliche Infrastruktur gefördert, die als sinnvoll, notwendig und ökologisch verträglich angesehen wird und eine schonende Naturraumnutzung ermöglicht.
Diese Förderungen werden aus den Landschaftsdienstmitteln des Landes Tirol ausgeschüttet. Detailierte Informationen finden Sie unter den Allgemeinen Fördervorschriften für Landschaftsdienstprojekte .