Kinder- und Jugendhilfe

Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck

Parteienverkehr

Montag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nachmittags nach Terminvereinbarung

Aufgaben

  • Adoption
  • Hilfen zur Erziehung
  • Jugendgerichtshilfe/Jugendstraftaten
  • Klärung der Abstammung
  • Obsorge
  • Obsorge und Besuchsregel bei Trennung und Scheidung (Auskunft/Beratung)
  • Pflegekinder
  • Rechtsvertretung für Kinder (Rechtsauskunft und Beratung)
  • Schutz für Kinder (Entgegennahme von Gefährdungsmeldungen u.-abklärung)
  • Soziale Dienste (Weitervermittlung)
  • Tagesmütter
  • Unterhaltsvorschuss
  • Wohngemeinschaften, Heime, sonstige stationäre Einrichtungen für Minderjährige

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Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

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