Allgemeine Verkehrsangelegenheiten

Parteienverkehr

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung

Aufgaben

  • Aufhebungen von Zulassungen nach § 61/3 und 61/4 KFG
  • Aufsicht über die ermächtigten Zulassungsstellen - Versicherungen
  • Ausgabe der Begutachtungsplaketten
  • Auskünfte über den Kfz-Versicherer
  • Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Entziehung der Lenkberechtigung und Lenkverbote wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen samt damit in Zusammenhang stehende Strafverfahren
  • Verfahren (insbesondere Bescheide, Bewilligungen und Verordnungen) nach StVO und IG-Luft mit Ausnahme von Strafverfahren
  • Verkehrsunfälle samt damit in Zusammenhang stehende Strafverfahren - Versicherungsanfragen
  • Versicherungswechsel
  • Werbeeinrichtungen nach der StVO und dem Tiroler Naturschutzgesetz samt damit in Zusammenhang stehende Strafverfahren
  • Wunschkennzeichenverwaltung
  • Zulassungsauskünfte
  • Überprüfungen nach § 56 KFG

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Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

Datenschutzrechtliche Information nach Art. 13 DSGVO:

Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.