Gewerbe - Berufsrecht

Parteienverkehr

Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr,
Dienstag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nur nach telefonischer Terminvereinbarung!

Aufgaben

  • Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG)
  • Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG)
  • Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG)
  • Berufsausbildungsgesetz (BAG)
  • Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG)
  • ELAK-Protokolladministrator für alle Protokolle
  • Gelegenheitsverkehrsgesetz (GelverkG), ausgenommen Zuständigkeit Subreferate 1f und 4a
  • Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
  • Gesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen (KJBG)
  • Gewerbeordnung (GewO 1994) ausgenommen Betriebsanlagenrecht
  • Güterbeförderungsgesetz (GütbefG), ausgenommen Eintragung Fahrerqualifizierungsnachweis (Subreferat 1f) und Zuständigkeiten Referat 4a
  • Nichtärztliche Gesundheitsberufe (insbesondere GuKG, MMHmG und MTD-G)
  • Tiroler Skischulgesetz und Tiroler Bergsportführergesetz (TBSFG)
  • Tiroler Sozialbetreuungsberufegesetz (TSBBG)
  • Tiroler Wettunternehmergesetz
  • Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG)

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Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

Datenschutzrechtliche Information nach Art. 13 DSGVO:

Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.