Bürgerbüro

Parteienverkehr

Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgaben

  • Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen, Identitätsausweisen
  • Bewilligung für Übungs- und Ausbildungsfahrten
  • C/D bzw. Code 95 – Verlängerungen
  • Eintragungen in Führerscheine: Auflagen, Einschränkungen und Befristungen
  • Fahrschulangelegenheiten
  • Handysignatur
  • Kirchenaustritte
  • Mopedführerscheine
  • Neuausstellungen und Verlängerungen von Führerscheinen
  • Schülerlotsen (§§ 29a und 97a StVO)
  • Schülertransportbewilligungen
  • Taxilenkerausweise
  • Umschreibung von ausländischen Führerscheinen
  • Verfahren betreffend zweite Ausbildungsphase – Mehrphasenausbildung (§§4a bis 4c FSG)
  • Verfahren nach § 24 Abs. 4 FSG (gesundheitliche Eignung zum Lenken von KFZ)

Nehmen Sie mit Bürgerbüro Kontakt auf


Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

Datenschutzrechtliche Information nach Art. 13 DSGVO:

Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.