Abteilung Agrarrecht

Eine Organisationseinheit der Gruppe Agrar

Parteienverkehr

Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr,
Dienstag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung,
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgaben

  • Aufsicht über die Agrargemeinschaften einschließlich der Überwachung der Haushaltsführung
  • Geschäftsstelle der Landeskommission für private Elementarschäden
  • Rechtliche Angelegenheiten der agrargemeinschaftlichen Grundstücke und der Agrargemeinschaften, insbesondere Regulierungs- und Teilungsverfahren, Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, Teilwaldrechte
  • Rechtliche Angelegenheiten der Baulandumlegung und Grenzänderung in Gebieten, die in ein Verfahren zur Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke nach dem Tiroler Flurverfassungslandesgesetz einbezogen sind
  • Rechtliche Angelegenheiten der Grundzusammenlegung, der Flurbereinigung und des landwirtschaftlichen Siedlungswesens
  • Rechtliche Angelegenheiten der Güter- und Seilwege, der Wald-, Weide- und Feldservituten
  • Rechtliche Angelegenheiten des Almschutzes, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Organisationseinheit fallen
  • Zentrales Rechnungswesen der Gruppe Agrar

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Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

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