Pfingst- und Sommerfahrverbote für den Ausweichverkehr in Tirol

Fahrverbote auf niederrangigem Straßennetz - Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr ausgenommen

Ab 09. Mai 2024 gelten an Wochenenden Fahrverbote auf mehreren Landesstraßen bzw. dem niederrangigen Straßennetz in den Bezirken Innsbruck/Innsbruck Land, Kufstein, Imst und Reutte. Dies ist eine Maßnahme seitens der Tiroler Landesregierung, um dem massiven Ausweichverkehr bei Stausituationen entgegenzuwirken. Unmittelbar an den Abfahrten werden KFZ-LenkerInnen, sofern sie nicht dem Ziel-, Quell und Anrainerverkehr zugerechnet werden können, keine Möglichkeit haben, örtliche Stauumfahrungen vorzunehmen. Die Fahrverbote gelten generell vom 09.05.2024 bis 13.10.2024, jeweils an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 07:00 bis 19:00 Uhr. Die jeweiligen Bezirke haben zum Teil unterschiedliche Wirkungszeiträume, diese entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bezirksseiten und Karten weiter unten.

Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge

Das Fahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge, die sich in Tirol auf Durchreise befinden - also auch PKW und Motorräder. Der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr ist von den Fahrverboten ausgenommen. Die Tiroler Landesregierung spricht von einer Notwehrmaßnahme: Das Problem des Ausweichverkehrs angesichts der steigenden Verkehrsdichte in Kombination mit Straßensperren und ausgeklügelten Navigationsgeräten, die extrem schnell reagieren und Stauumfahrungen vorschlagen, bringt das Land Tirol nun dazu, diese Maßnahmen zu setzen. Damit möchte das Land Tirol die Sicherheit auf den heimischen Straßen und die Flüssigkeit des Verkehrs bestmöglich gewährleisten und für eine Entlastung der verkehrsgeplagten Bevölkerung und auch der Gäste entlang der klassischen Ausweichrouten sorgen.

Umsetzung durch Exekutive – Fokus auf Navigationsgeräte

Gesetzlich basiert diese Maßnahme auf Verordnungen der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Im Fokus stehen vor allem die Navigationsgeräte. So werden die Fahrverbote durch die Verkehrspolizei in das Verkehrsinformationssystem des Innenministeriums eingespielt und stehen damit den Navi-BetreiberInnen zur Verfügung. Damit herrscht die Zuversicht, dass die Navis die Strecke dann so berechnen, dass es zu keinem Ausweichverkehr kommt. Die Tiroler Polizei und eigens geschulte Straßenaufsichtsorgane kontrolliert die Fahrverbote zudem an neuralgischen Punkten.


Fahrverbote für den Raum Innsbruck/Innsbruck Land

Fahrverbote für den Raum Kufstein

Fahrverbote für den Raum Reutte

Fahrverbote für den Raum Nassereith