Kälteanlagen und Wärmepumpen
Die gesetzliche Grundlage für die Aufstellung und den Betrieb von Kälteanlagen und Wärmepumpen mit einer Kältemittelfüllmenge von mehr als 1,5 kg stellt die Kälteanlagenverordnung dar.
Dieses Informationspapier behandelt die aktuellen Anforderungen an Kälteanlagen und Wärmepumpen mit brennbaren Kältemitteln der Gruppe 2 und 3 gemäß Kälteanlagenverordnung, jedoch nur für die Sicherheitsklassen A2, A2L und A3 gemäß EN 378-1 bzw. ISO 817. Somit gilt dieses Informationspapier nicht für brennbare Kältemittel mit hoher Toxizität, z. B. Ammoniak."
Vorlagen für technische Beschreibungen
Kälteanlagen NH3-Wärmepumpen bis 50kg Füllmenge
Kälteanlagen mit Kältemitteln der Gruppe 2+3 mit Kältemaschinen im Freien