Kooperationsprojekte
Gegenstand der Förderung
Im Rahmen des Förderschwerpunktes der Kooperationsprojekte werden Projekte gefördert, welche
- zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,
- zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie
- zu einer Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen im Zuge der Entwicklung führen.
Eine Kooperation im Sinne dieser Richtlinie ist der Zusammenschluss von mindestens drei Partner*innen, davon mindestens zwei Unternehmen und maximal einer Forschungseinrichtung. Art und Ausmaß der Kooperation sind in einem entsprechenden Kooperationsvertrag zu definieren.
Fördernehmer*innen
Fördernehmer*innen für die Kooperationsprojekte können sein:
- Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind.
- Großunternehmen mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind (max. 1 Großunternehmen pro Kooperation)
- Forschungseinrichtungen mit Standort in Tirol
- Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden.
Kooperationsprojekte mit Forschungs- und Unternehmenspartner*innen außerhalb des Bundeslandes Tirol sind in Form von kosten- bzw. förderungsneutralen Projektpartner*innen möglich; Projektkosten von Partner*innen mit Sitz außerhalb des Bundeslandes Tirol sind nicht förderfähig.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung im Förderschwerpunkt der Kooperationsförderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 50 Prozent der förderbaren Kosten bzw. max. 150.000 Euro. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens 50.000 Euro betragen, die Förderbemessungsgrundlage ist mit 300.000 Euro begrenzt. Im Falle einer Kooperation mit einer Forschungseinrichtung beträgt die max. Förderhöhe 175.000 Euro. Die Förderung für Forschungseinrichtungen ist aber mit 50 Prozent der gesamten, beantragten Fördersumme begrenzt.
Auch werden Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit bezüglich der maximalen Förderung nicht wie Unternehmen behandelt. Für diese Einrichtungen liegt daher der maximale Fördersatz im Bereich der Personalkosten bei 100 Prozent der förderbaren Kosten, allerdings nur unter der Bedingung, dass zusätzliches, für das Projekt eingestelltes Personal verwendet wird. Sämtliche andere Kostenarten werden ebenfalls mit 50 Prozent gefördert.
Werden Forschungseinrichtungen nicht als Kooperationspartner*in, sondern mittels eines Auftragsverhältnisses in das jeweilige Projekt eingebunden, kann für diese Kosten ein erhöhter Förderungssatz von max. 60 Prozent zur Anwendung gelangen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines Angebots der Forschungseinrichtung im Zuge des Antragsverfahrens.
Die Laufzeit der Projekte beträgt – sofern in der Fördervereinbarung nicht anders festgelegt - maximal zwei Jahre, die Mindestlaufzeit für Kooperationsprojekte beträgt ein Jahr. Die Antragstellung erfolgt über ein Call-Verfahren, über das auf der Homepage der Förderstelle informiert wird. Zusätzlich können auch Calls mit thematischen Schwerpunktsetzungen abgewickelt werden.
Als kalkulatorischer Stundensatz für Geschäftsführer*innen und Gesellschafter*innen (ab einer Beteiligung von 25 Prozent) werden 54 Euro inklusive Gemeinkostenzuschlag (20 Prozent) herangezogen.
Beratung für Antragseinreichung
Hilfestellung und Beratung bei der konkreten Antragstellung bietet Ihnen die Standortagentur Tirol GmbH.
Antragsstellung
Das Förderprogramm wird im Form mehrerer Ausschreibungen durchgeführt.
Die Einreichfristen sind:
- 29.02.2024
- 30.06.2024
- 30.09.2024
- 31.01.2025
Unternehmensdaten der Projektpartner